Bericht der LAGH Selbsthilfe Mai – Oktober 2019

Die LAGH hat zur Zeit 38 Mitgliedsverbände und Vereine mit über 30.000 Mitgliedern chronisch kranker und behinderter Menschen.

 

Wir stellen fest, dass neben dem anerkannten Status der Selbsthilfe in der Gesellschaft, die LAGH und ihre Mitgliedsverbände auf Widerstände hinsichtlich ihrer Arbeit stoßen, wenn es um Teilhabe auf Augenhöhe geht.

Dies trifft ebenfalls in den einzelnen Organisationen zu, wenn Betroffene Hilfe und Rat suchen.

Vernetzung wird  weniger in den Focus gestellt als die Sicht darauf, „ wo finde ich meinen sichtbaren Gewinn“. Die sich verändernden Kommunikationsformen kommen unserer Arbeit häufig nicht entgegen. 
Vieles kann nicht in Kurzform via Social Media gefasst werden. Der persönliche Kontakt mit den Ratsuchenden ist mindestens genauso wichtig.

Bericht der LAGH Selbsthilfe Mai – Oktober 2019

 

 

Die LAGH hat zur Zeit 38 Mitgliedsverbände und Vereine mit über 30.000 Mitgliedern chronisch kranker und behinderter Menschen.

 

Wir stellen fest, dass neben dem anerkannten Status der Selbsthilfe in der Gesellschaft, die LAGH und ihre Mitgliedsverbände auf Widerstände hinsichtlich ihrer Arbeit stoßen, wenn es um Teilhabe auf Augenhöhe geht.

Dies trifft ebenfalls in den einzelnen Organisationen zu, wenn Betroffene Hilfe und Rat suchen.

Vernetzung wird  weniger in den Focus gestellt als die Sicht darauf, „ wo finde ich meinen sichtbaren Gewinn“. Die sich verändernden Kommunikationsformen kommen unserer Arbeit häufig nicht entgegen. 
Vieles kann nicht in Kurzform via Social Media gefasst werden. Der persönliche Kontakt mit den Ratsuchenden ist mindestens genauso wichtig.

 

Der Bericht unterteilt sich in 3 Bereiche:

 

  1. LAGH
  2. Inklusionsbeirat, Umsetzung Bundesteilhabegesetz (BTHG), Hessisches

           Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG)

  1. Gesundheit und Patientenbeteiligung

 

  1. LAGH

 

In der letzten Mitgliederversammlung wurde ein neuer Vostand gewählt, der umgehend seine Arbeit aufnahm. Bisher gab es 5 Vorstandssitzungen und eine Sitzung mit dem Schatzmeister, die ausschließlich dazu diente, die Finanzierung der LAGH zu sichern.

Die Zunahme an Aufgaben erfordert neben der Sicherstellung der Finanzierung, eine verlässliche Aufgabenübernahme seitens aller Vorstandsmitglieder.   

 Im Vordergrund steht weiterhin die Sicherung der LAGH mit ihren Mitgliedern.

Neben der Existenzsicherung befasste sich der Vorstand u. a. mit der Verbesserung der Struktur in der LAGH, Stellungnahmen, der Vorbereitung und Planung 2020, der Umsetzung des BTHG auf Landesebene und der Patientenvertretung.

 

Geplant sind eine Veranstaltung/Seminar „Leichte Sprache“, ein PatientenForum, die Mitgliederversammlung im Mai 2020 und Selbsthilfeförderung nach den Kriterien des GKV Leitfadens für 2021.

 

In dem relativ kurzen Berichtszeitraum von Mai bis heute, gab es eine Reihe

Gesetzesvorhaben, die wir über den LAG-Dienst der BAG Selbsthilfe an Sie weiter gegeben haben. Dazu gehörten u.a.

  • das Angehörigen- Entlastungsgesetz,
  •  der Diskussionsentwurf zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung - hier bat die

    BAG Selbsthilfe um eine Einschätzung seitens ihrer Mitgliedsorganisationen -,

  • der Entwurf der Länder für einen Medienstaatsvertrag,
  • das MDK- Reformgesetz,
  • der Gesetzentwurf zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG).

 

Wenn Sie sich zu Vorlagen einbringen wollen, reicht es aus, wenn Sie uns Ihre Notizen übermitteln. Wir wissen, dass die Fristen jeweils sehr kurz sind. Deshalb bitten wir Sie bzw. Ihre jeweiligen Verbände, uns kurz mitzuteilen, wo Sie Verbesserungs- und Änderungswünsche haben.

 

Hinzu kommt die verabschiedete Resolution zu den EUTB-Stellen, die die BAG Selbsthilfe mit allen Landesarbeitsgemeinschaften abgegeben hat.

 

Die Neuerungen im GKV Leitfaden zur Beantragung der Pauschalförderung 2020 haben Sie heute morgen gehört. Die Kürzung der Projektmittel um 20% wird Auswirkungen für alle Antragsteller haben.

 

Die Finanzierung der LAGH beruht auf den Einnahmen der Mitgliedsbeiträge und der Projektförderung des Landes durch das Hessische Ministeriu für Soziales und Integration (HMSI). Dazu kommen Projekte, die durch die Förderung der Krankenkassen umgesetzt werden. Die LAGH wird  Gelder an das Ministerium zurück zu zahlen haben. Wie hoch der Betrag für 2018 ist, wissen wir derzeit noch nicht.

Der Bescheid über die Förderung 2019 kam erst im Juli 2019, ebenfalls die erste Hälfte des Geldes. Wir hatten bis zu diesem Zeitpunkt sehr knappe Mittel, da auch einige Mitglieder mit ihrer Beitragszahlung im Verzug waren und sind.

 

Die Personaldecke der LAGH in der Geschäftsstelle ist dünn. Wir können nur an 2 Vormitagen, dienstags und donnerstags, die Geschäftsstelle besetzen. Frau Kreutz vertritt Frau Farci, die in Elternzeit ist und Frau Obst, die sehr engagiert die Geschäftsstelle mit ihrer Arbeit unterstützt, wird uns leider im Dezember verlassen.

 

 

  1. AKOBEA (Arbeitskreis der kommunalen Behindertenbeauftragten)

 

Die AKOBEA hat in der letzten Woche getagt und einen neuen Vorstand gewählt. Herr Planz wurde im Amt als Vorsitzender bestätigt.

Die Geschftsführung und Organisation der Treffen und Tagungen obliegt der LAGH.

 

 

  1. BAG Selbsthilfe und Ständiger Ausschuss der LAGen/LVen bei der BAGS

 

Der Ständige Ausschuss hat erst kürzlich getagt und befasste sich im Schwerpunkt in einer Zukunfstwerkstatt mit dem Thema: „Selbsthilfe im Bund-Länder-Gefüge“. Hier wurde mit Frau Prof.Dr. Welpe, der Vorsitzenden der BAGS Frau Loskill und dem Geschäfstführer Dr. Danner sowie den Vertreterinnen und Vertretern der LAGen über das Standing der LAGen in der BAGS und die strukturelle und inhaltliche Positionierung der LAGen im Gefüge der BAGS diskutiert.

Ebenfalls gab es einen Austausch zum Stellenwert der originären Selbsthilfe im Ländervergleich und im Bund-Länder-Gefüge vor dem Hintergrund der Herausforderungen der UN-BRK an die Behinderten- und Gesundheitspolitik. Hinzu kam eine Ausführung und Diskussion über die Krankenkassenförderung 2020 im Hinblick auf die BAGS und die Länder.

 

 

 

Die BAG Selbsthilfe sieht eine Fördermöglichkeit der Landesarbeitsgemeinschaften/Landesvereinigungen bei der Koordination von Selbstmanagementkursen für chronisch kranke Menschen.

Die Barmer Krankenkasse und die Robert-Bosch-Stiftung möchten gerne das INSEA-Selbstmanagement-Programm weiter verbreiten und würden hierzu gerne die Landesarbeitsgemeinschaften gewinnen. Darüber wird die LAGH im Vorstand beraten und sehen, in welchem Rahmen dies für Hessen möglich ist. Die LAGH steht dem Anliegen positiv gegenüber.

Wir werden Sie dann entsprechend informieren bzw. zu einem Seminar einladen.

 

  1. weitere Arbeit der LAGH

 

Die Arbeit in den unterschiedlichen Arbeitskreisen, Ausschüssen etc. zähle ich nur kurz auf. Es fanden Sitzungen statt im:

 

  • Fahrgastbeirat des RMV
  • Ausschuss beim Integrationsamt des LWV
  • beim MDK Hessen
  • Landesgremium nach § 90a SGB V und dessen Unterausschüssen
  • regionale Gesundheitskonferenzen
  • Bündnis soziale Gerechtigkeit

 

  1. Inklusionsbeirat, UN-BRK und Umsetzung des BTHG, HessBGG

 

Der Inklusionsbeirat tagte einmal. Inhaltlich ging es um das HessBGG sowie die Umsetzung des BTHG auf Landesebene mit den EUTBs. Durch Initiative der LAGH im Beirat wird zur Abstimmung vor jeder Sitzung des Beirates ein Vorgespräch der Verbände geführt. Die Leitung des Gespräches liegt bei der LAGH.

 

Die Beauftragte teilte mit, dass Sie dieses Amt nicht mehr wahrnehmen wird, da eine/ein neuer Beauftragter vom Land berufen wird. Dieser Inklusionsbeirat hatte somit seine letzte Sitzung.

Es gibt  2 Arbeitsgruppen aus dem Beirat, die sich im Vorfeld der Berufung eines neuen Beirates mit dem Entwurf einer neuen Geschäftsordnung befasst und mit der Umsetzung des HessBGG auf der kommunalen Ebene. Die LAGH ist in der Arbeitsgruppe „Geschäftsordnung“ vertreten.

 

 

  1. Umsetzung BTHG

 

Das BTHG hat zur Umsetzung ein Landesgesetz erhalten. In diesem ist die Beteiligung der Betroffenen insoweit festgeschrieben, dass aus den Verbänden der Menschen mit Behinderung im Inklusionsbeirat 3 Vetreter und 3 Stellvertreter bei Verhandlungen zu den neuen Rahmenverträgen, der Schiedsstelle und einer AG zur Vorbereitung zwischen  Leistungsträgern und -erbringern teilnehmen. Die Verbände haben sich auf die Teilnehmer geeinigt. Die LAGH nimmt einen Sitz der Stellvertretungen ein.

 

Den Sitzungen der Vertragskommission gehen in hoher Frequenz Sitzungen der Arbeitsausschüsse voran, in denen die Vertreter teilnehmen. Dort werden die wichtigen Themen besprochen und die Kommission vorbereitet. Wenn wir uns in den Ausschüssen nicht einbringen, gehen für uns wichtige Aspekte verloren, da sie in der Kommisson nicht, oder nur sehr schwer eingebracht werden können. Für die benannten Mitglieder seitens der Verbände der Menschen mit Behinderung bedeutet es einen enormen Arbeits- und Terminaufwand. Dazu sind noch mindestens 3 Treffen der Gruppe intern notwendig, um alle Vertrerinnen und Vertreter auf den gleichen Wissenststand zu bringen.  Die Finanzierung der Teilnahme an den Sitzungen ist bis heute nicht sichergestellt.  Das Ministerium hat es zwar zugesichert, wir warten aber auf die Umsetzung.

 

 

 

  1. Gesundheit und Patientenbeteiligung

 

Die Patientenbeteiligung, deren Koordination der LAGH obliegt, nimmt an Arbeitsumfang deutlich zu. Die LAGH koordiniert die Patientenvertretung in Hessen auf der Basis des §140f SGB V. Die Koordinierungsgruppe setzt sich aus der LAGH, dem vdK, der Verbraucherzentrale und der Selbsthilfekontaktstellen (SEKO) in Hessen zusammen.

Ferner ist die LAGH im Landesausschuss, im erweiterten Landesausschuss und dessen Arbeitsgruppen,  im Beratungsgremium der ARGE GKV Selbsthilfeförderung der Krankenkassen, dem  Zulassungsausschuss für Ärzte bei der KV Hessen, dem Zulassungsausschuss für Psychotherapeuten, in den jeweiligen Berufungsausschüssen, in den regionalen Gesundheitskonferenzen und im gemeinsamen Landesgremium zur sektorenübergreifenden Versorgungsfragen nach § 90a SGB V vertreten. Schwerpunkte waren in diesen Sitzungen, die 2x jährlich stattfinden,  die Versorgungslage einzelner Arztgruppen, der Bedarfsplan für das Land Hessen und die sektorenübergreifende Nofallversorgung. Ebenfalls hat die LAGH einen Sitz beim MDK Land (Medizinischer Dienst) und ist dort beratend tätig. Die Externe Qualitätssicherung (EQS) kommt noch hinzu.

Der Umfang an Beteiligungen bedingt auch, dass die Patientenvertretung weitere neue Mitglieder aus den Reihen der Verbände benötigt. Hier sind Sie bzw. Ihre Verbände gefragt.

Es werden Patientenvertreterinnen und -vertreter in einigen Ausschüssen gesucht und in der Externen Qualitätssicherung.

In diesen Gremien geht es, ausser bei der EQS, selten um das spezifische eigene Krankheitsbild. Von der Patientenvertretung wird auf diesen Ebenen mehr erwartet. Dies macht sowohl einen Austausch der Patientenvertreter/-innen untereinander als auch eine Fortbildung notwendig.

 

  1. Fazit und Ausblick

 

Wir haben, trotz der widrigen Umstände in den kanapp 6 Monaten viel geschafft. Probleme sind hinsichtlich der Finanzierung und der Geschäftsstelle zu lösen damit die LAGH wieder in ruhigere Gewässer kommen kann. Nur so kann die Arbeit für die Mitgliedsverbände und in den Gremien sicher geleistet werden.

 

gez. Ursula Häuser

Vorsitzende