EILT Ausschreibung einer Arbeitsstelle

Wir suchen ab sofort oder später

eine/n Verwaltungsangestellte/n in Teilzeit (20 Std./Woche)

die Aufgaben umfassen:

- selbstständige Führung des Büros Geschäfts- und Beratungsstelle der LAGH

 - Organisation und Begleitung von Veranstaltungen

Wir erwarten:

- allgemeine Bürokenntnisse - Berufserfahrung

 - gute Kenntnisse in der Anwendung der aktuellen Office-Programme

 - Kooperations- und Organisationsfähigkeit - Teamfähigkeit

Wir bieten:

 - Übernahme von verantwortungsvollen und interessanten Aufgaben

 - Mitgestaltungsmöglichkeiten in unserem Selbsthilfeverband

 - Vergütung auf Teilzeit-Basis nach TVÖD

Interessiert?

Wir erwarten Ihre Bewerbung Bewerbungen richten Sie bitte umgehend an: info@lagh-selbsthilfe.de

Am 23.06.2022 war die Mitgliederversammlung der LagH, in der der neue Vorstand gewählt wurde:

Rainer Dolle, Dirk Simon, Ursula Häuser (Vorsitzende), Alexander Walter, Rika Esser, Karl-Hans Schuhmacher, Reinhard Ritter (Schatzmeister), Heidemarie Haase (von links)


Foto Vorstand 2022 Der neue Vorstand zusammen mit Rika Esser

Aufgaben der LagH

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier finden Sie eine PPP zu den Aufgaben der LagH:

lagh-kurz-final.pptx

Mitgliederinfo Dezember 2021

Liebe Mitglieder und Interessierte,

zu der aktuellen Mitgliederinformation kommen Sie durch diesen Link:

mitgliederinfo_ii_dezember_2021.pdf

Neuer Flyer der LAGH Selbsthilfe

Ansehen

Aktuelles: Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte und Verlängerung der epidemischen Lage

Liebe Mitglieder in den Organisationen der LAGH,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

der GBA hat die Sonderregelungen zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum 30. September verlängert; bei leichteren Atemwegserkrankungen können sich gesetzlich Versicherte in Zukunft weiterhin telefonisch krankschreiben lassen.

Auch in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bleibt den Patient*innen die Sonderregelung der Möglichkeit einer telefonischen Beratung befristet bis zu diesem Zeitpunkt erhalten.

 

Ferner hat der Bundestag das Fortbestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 30. September verlängert (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-de-epidemische-lage-845692), so dass sich verschiedene Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, die an das Vorliegen einer epidemischen Lage geknüpft sind, automatisch auch verlängern. Einen Überblick über die geltenden Sonderregelungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/942/. Die beiden ersten (befristeten) Sonderregelungen (telefonische AU-Bescheinigung, telefonische Beratung ASV) wurden - wie bereits dargestellt - vom GBA ebenfalls bis zum 30. September verlängert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Vorstand

Quelle: BAG Selbsthilfe

LAG HESSEN SELBSTHILFE e.V.

Die LagH ist die Dachorganisation der Selbsthilfe von derzeit 40 Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Hessen.

Wir vertreten unsere Interessen in der Gesundheits-, Bildungs- und Sozialpolitik sowie in der Politik für Menschen mit Behinderung. Eines der wichtigsten Ziele in unserer Arbeit ist die Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landesebene.

Was zeichnet uns aus?

Unsere Stärke ist die aus der eigenen Betroffenheit erwachsene Kompetenz im Umgang mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Aufgrund der Vielzahl unserer Mitglieder mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen können wir auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen, der uns hilft, die Belange der Betroffenen umfassend und behinderungsübergreifend zu vertreten. Dabei arbeiten wir unabhängig von parteipolitischen, konfessionellen, wirtschaftlichen und institutionellen Interessen.

Was leitet unser Handeln?

Grundlage unseres Handelns ist die Überzeugung, dass jeder Mensch das Recht hat, ein selbstbestimmtes, diskriminierungsfreies und würdevolles Leben in der Mitte unserer Gesellschaft zu führen und seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Um dies zu verwirklichen, hat jeder Mensch mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie auch deren Angehörige gegenüber der Gesellschaft Anspruch auf die individuell notwendige Unterstützung sowie die barrierefreie Gestaltung eines jeden Sozialraums. Leitlinie unseres Handelns ist hier die UN-Behindertenrechtskonvention.