Beitragsordnung der Lag Hessen Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen e.V.

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihren Beitragspflichten, die in der Satzung  § 4.6 grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.  

§ 1 Grundsatz 
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse 
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. - Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Erhebung und Rechnung können digital erfolgen, nachdem vorher die Mitgliedszahlen eines jeden Verbandes per Abfrage ermittelt wurden  - Der Vorstand ist berechtigt, Beiträge auf Antrag und nach entsprechender Prüfung der vorgelegten Nachweise für ein Jahr zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/oder Stundung besteht nicht. - Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.6. werden 50 % des Beitragssatzes berechnet.

§ 3  Beiträge    Beitragsberechnung:   

pro Einzelmitglied  1,00 €    
Zahl der Einzelmitglieder der Mitgliedsorganisation x 1,00 €  =  Beitrag         
Mindestbeitrag pro Mitgliedsorganisation      75,00 €        
Höchstbeitrag pro Mitgliedsorganisation  1.750,00 €        
Fördernde Mitgliedsorganisation      150,00 €

§ 4 Vereinskonto  

IBAN: DE41 5335 0000 0000 0010 74  Kreditinstitut: Sparkasse Marburg Biedenkopf

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 5 Vereinsaustritt 

Der freiwillige Austritt muss schriftlich per Einschreiben dem Vorstand gegenüber erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

§ 6 Beschlussfassung und Bekanntgabe 

Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 09. November 2019 diese Beitragsordnung beschlossen. Sie wird durch die Protokollausfertigung der Mitgliederversammlung an alle Mitglieder bekanntgemacht und tritt zum 1.1.2020 in Kraft. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verband beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für Neumitglieder verbindlich.