Mitgliederinfo Dezember 2020

Deutsches Institut für Menschenrechte

 zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. 12. Für mehr digitale Barrierefreiheit sorgen   Berlin – Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, für mehr Barrierefreiheit von elektronischen Geräten sowie digitalen Produkten und Dienstleistungen zu sorgen.

Dabei müssen auch private Unternehmen in die Pflicht genommen werden.   „Viele digitale Angebote sind nicht barrierefrei und können deshalb von Menschen mit Behinderungen nicht genutzt werden. Eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist aber nur möglich, wenn digitale Alltagsprodukte wie der Onlinehandel, elektronische Kommunikation, Selbstbedienungsterminals, Bankdienstleistungen oder digitale Angebote im Fernverkehr barrierefrei zugänglich sind“, erklärte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Die Bundesregierung solle deshalb noch in dieser Legislatur den sogenannten European Accessibility Act in nationales Recht umsetzen und bestehende Handlungsspielräume im Interesse einer umfassenden Barrierefreiheit konsequent nutzen. „Damit sichergestellt ist, dass es dadurch tatsächlich zu Verbesserungen kommt, sollten Menschen mit Behinderungen sowohl im laufenden Gesetzgebungsverfahren als auch bei der technischen Umsetzung beteiligt werden“, so Palleit weiter. Die Verbesserung der Barrierefreiheit führe zu mehr Inklusion, auch die Anbieter barrierefreier digitaler Produkte profitierten von zufriedenen Kunden.   Ziel des European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und europaweite Mindeststandards zu etablieren. Erstmals sollen auch private Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichtet werden. Bis Ende Juni 2022 muss die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, bis 2025 müssen die digitalen Produkte und Dienstleistungen dann barrierefrei sein. Weitere Informationen www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/35-verbaendekonsultation-zur-umsetzung-des-european-accessibility-act

Mitgliederinfo Dezember 2020

Verlängerung der Lockdown-Regelungen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) informiert

Damit den anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen begegnet wird, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen, die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 31.03.2021 zu verlängern. Ziel der Regelung ist es, durch die Reduzierung direkter Arzt-Patienten-Kontakte das potenzielle Infektionsrisiko zu senken und die Arztpraxen zu entlasten.

 

Nr. 66 / 2020 Seite 1 von 2 Stabsabteilung Öffentlichkeits-arbeit und Kommunikationen

Veranlasste Leistungen

 

Mitgliederinfo Dezember 2020

In eigener Sache

Sehr geehrte Damen und Herren in den Verbänden,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Pandemie und ihre Auswirkungen betreffen uns alle und schränken uns ein. Dies wird auch noch einige Zeit so bleiben.

Gerade deshalb ist es uns wichtig, mit Ihnen in Kontakt zu bleiben.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Adventszeit. Bleiben Sie gesund!

 

Der Vorstand

Pressemitteilung I 09.04.2020
 
Corona-Pandemie

Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung sicherstellen / Aktuelle Stellungnahme

Berlin – Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen dazu auf, besondere Gefahrenlagen für Menschen mit Behinderungen zu identifizieren sowie Maßnahmen zu treffen, die ihren Schutz und Sicherheit gewährleisten. „Restriktionen zur Eindämmung des Corona-Virus dürfen Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder besonderen Risiken aussetzen“, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung einer Stellungnahme der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts zu den Rechten auf Leben und Gesundheit von Menschen mit Behinderungen.

Diese gesellschaftliche Gruppe umfasst neben den blinden, seh- und hörbeeinträchtigten sowie taubstummen Menschen, den körperlich, psychisch und intellektuell beeinträchtigten Menschen auch Menschen mit chronischen Erkrankungen und mit altersbedingten Beeinträchtigungen.

„Auch in Zeiten einer Pandemie leitet sich aus dem Recht auf Gesundheit die Pflicht des Staates ab, Gesundheitsschutz und diskriminierungsfreien Zugang zu Diensten und Einrichtungen gesundheitlicher Versorgung für alle gleichermaßen zu gewährleisten“, so Rudolf weiter. So müsse beispielsweise der Zugang zu (Corona-)Ambulanzen im Krankheitsfall oder bei Verdacht auf eine Infektion barrierefrei und bei Bedarf durch angemessene Vorkehrungen auch in Form von zusätzlicher persönlicher Assistenz sichergestellt werden. Staatliche Maßnahmen, Informationen der Gesundheitsbehörden sowie Informationen zu Versorgungs- und Unterstützungsleistungen müssten der Öffentlichkeit in Gebärdensprache und allen Arten und Formaten zur Verfügung gestellt werden, einschließlich zugänglicher digitaler Technologie, Untertiteln, Weiterleitungsdiensten, Textnachrichten, leicht lesbarer und einfacher Sprache.

„Das Recht auf Leben garantiert Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu lebensrettenden Maßnahmen. Empfehlungen und Kriterien zur Verteilung von Ressourcen für den Notfall können sinnvoll sein, müssen jedoch in Einklang mit den Menschenrechten, insbesondere dem Recht auf Leben, der Menschenwürde und dem Grundsatz der Gleichheit stehen“, so Rudolf weiter.

Das Institut problematisiert in seiner Stellungnahme die Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften, soweit sie Abstufungen beim Zugang zur Intensivmedizin zulasten von Menschen mit Behinderungen vorsehen. Die Empfehlung des Ethikrats, dass die medizinischen Fachgesellschaften Regeln zur Abwägung vorgeben sollen, sei höchst kritisch zu sehen. „Ethisch hoch brisante Fragen dürfen nicht allein von den medizinischen Fachgesellschaften beantwortet werden“, betonte Rudolf. Vielmehr sei eine breite Diskussion der menschenrechtlichen Dimension erforderlich. Mit Blick auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sei es geboten und förderlich, darüber mit Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisation in Austausch zutreten. „Hier stehen Bundesregierung und Bundestag in der Verantwortung“, so Rudolf.
„Das Triage-Verfahren in der Corona-Pandemie ist für Deutschland hoffentlich ein Zukunftsszenario, das nie eintritt. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Leben wie alle anderen Menschen auch. Der Umstand einer Behinderung oder langfristigen Beeinträchtigung darf bei der Beurteilung der Lebenschancen nicht dazu dienen, Menschen mit Behinderungen im praktischen Lebensschutz zurückzusetzen, sprich, ihr Leben als weniger wertvoll einzustufen“, heißt es in der Stellungnahme.

WEITERE INFORMATIONEN

Stellungnahme (April 2020): Das Recht auf gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/das-recht-auf-gesundheitliche-versorgung-von-menschen-mit-behinderungen-in-der-corona-pandemie/

Stellungnahme (April 2020): Menschenrechte Älterer auch in der Corona-Pandemie wirksam schützen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/menschenrechte-aelterer-auch-in-der-corona-pandemie-wirksam-schuetzen/


Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.

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Deutsches Institut für Menschenrechte
Bettina Hildebrand | Pressesprecherin
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Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Hessen informiert

Liebe Leser*innen,

 

kurz nach meinem Amtsantritt am 1.3. hat die Coronakrise meine Dienststelle und mich dazu gezwungen, die Arbeitsweise komplett umzustellen und so gut wie alle geplanten Termine abzusagen. Einige von Ihnen konnte ich bei der Amtseinführung noch persönlich kennen lernen, mit einigen habe ich zwischenzeitlich per Telefon Kontakt aufgenommen.

In der Zwischenzeit haben wir aufgrund zahlreicher Anfragen begonnen, insbesondere zur Coronakrise in unregelmäßigen Abständen Informationen, die potenziell von Interesse sind, an die EUTBs sowie den Inklusionsbeirat zu versenden. Da die Informationen aber für einen noch breiteren Kreis von Personen und Institutionen interessant sein könnten, haben wir nach Rückfrage den mit dieser Email angeschriebenen Verteiler zusammengestellt, um zeitnah und regelmäßig zu informieren.

Diese Information soll künftig nicht auf Informationen zum Thema Corona beschränkt bleiben, sondern natürlich inhaltlich und zeitlich darüber hinaus reichen, und behindertenpolitisch relevante Informationen im weiteren Sinne transportieren.

Weiterhin freue ich mich über konstruktive Rückmeldung zur Infomail.

Nun aber zum Wesentlichen, den aktuellen Informationen:

Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers bei den Landespressekonferenzen 

Frau Prof. Dr. Meyer zu Bexten, Landesbeauftragte für Barrierefreie IT, und ich sind sehr erfreut darüber, dass unsere Anregung hinsichtlich barrierefreier Kommunikation bei den Landespressekonferenzen durch die Hessische Staatskanzlei aufgegriffen worden ist. 

Anbei die Info zur Webseite der Staatskanzlei auf der die barrierefreien Dokumente zu Corona eingestellt werden: 

https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen

https://www.polizei.hessen.de/Startseite/ 

hier werden die Infos als barrierefreie PDFs und in leichter Sprache eingestellt. 

Hier nochmal gezielt die Seiten für Leichte Sprache: 

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/informationen-zum-corona-virus-leichter-sprache-0 

https://www.polizei.hessen.de/Startseite/broker.jsp?uMen=bd470ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046&uCon=1b010b84-47a0-e071-5232-c082075b6eed&uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59 

https://staatskanzlei.hessen.de/video/ministerpraesident-bouffier-zur-corona-soforthilfe-fuer-vereine-0

https://staatskanzlei.hessen.de/video/bund-und-laender-beschliessen-lockerungen-0

 

Aktuelle Verordnungen des Landes Hessen zu Corona: 

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen 

Auch in Leichter Sprache:

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/informationen-zum-corona-virus-leichter-sprache/presse-mitteilung-hessen-aendert-die-corona-regeln 

Die neueste (12.) Verordnung tritt am 2. Juni 2020 in Kraft. Sie beinhaltet u.a. ab diesem Zeitpunkt weitere Lockerungen der Betretungsverbote in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen  und Tagesstätten.

Die Öffnung der Werkstätten und Tagesstätten wird erfolgen für Beschäftigte und Klient*innen, die alleine, in Wohngemeinschaften, d.h. im „betreuten Wohnen“ oder gemeinsam mit ihren Angehörigen leben.

Die Öffnungen sind daran geknüpft, dass die Einrichtungen individuelle Schutz- und Hygienekonzepte nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch - Instituts  erstellen und umsetzen, die sicherstellen, dass die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln bei der Arbeit bzw. der Betreuung, aber auch bei der Anfahrt mittels Fahrdiensten eingehalten werden können.

Die Ausnahmen sind auf Menschen mit Behinderungen beschränkt, die keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen, nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person mehr als 14 Tage vergangen sind. Ebenso dürfen sie bei einer Infektion nicht dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sein und müssen in der Lage sein, die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln unter Zuhilfenahme der üblichen Unterstützungsleistungen einzuhalten.

 

Maskenpflicht in Hessen

 Die Hessische Landesregierung hat eine Maskenpflicht beschlossen. Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen wie etwa beim Bus- und Bahnfahren. 
Von der Verpflichtung eine Maske zu tragen sind ausgenommen: Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, vgl. § 1a Satz 2 Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 (Stand 02.06.2020, s. untenstehender Link). 

https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-maskenpflicht-1

 https://www.hessen.de/sites/default/files/media/2vo_corona_2.pdf

 

Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“

 Das Land Hessen startet jetzt mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. Dieses Programm können auch Vereine von chronisch kranken und behinderten Menschen in Anspruch nehmen. 

https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit-1

 

 

Suse hilft Online gegen Gewalt von Frauen und Mädchen mit Behinderungen

 Die Homepage dient dazu, den Zugang zum Recht für Frauen und Mädchen mit Behinderungen, die von Gewalt betroffen sind, zu verbessern.

 

 Auf der Homepage gibt es:

 + Umfangreiche Informationen über Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen

 + Hilfsangebote in der Nähe

 + wissenswertes aus Politik Wissenschaft und den Fachberatungsstellen und vieles mehr!!

 Die Webseite bietet auch Informationen in DGS und Leichter Sprache an.

 Über den folgenden Link gelangen Sie zur neuen Homepage: https://www.suse-hilft.de/de/ <https://www.suse-hilft.de/de/ 

 

Bleiben Sie gesund!

 

Herzliche Grüße

Ihre Rika Esser

 

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen

 

c/o Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

 

Derzeitige Erreichbarkeit:

c/o Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Friedrich-Ebert-Allee 12

65185 Wiesbaden

 

Tel.: +49 (611) 353 1467

Fax: +49 (611) 353 1699

E-Mail: LBA@hmdis.hessen.de

Kultusminister Lorz informiert sich über „Neustart“ an Grundschulen:

Seit vergangener Woche gehen alle Grundschülerinnen und Grundschüler in Hessen, wenn auch noch nicht an jedem Wochentag, wieder zur Schule. Heute hat sich der hessische Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz persönlich ein Bild von der Wiederaufnahme des Schulbetriebs gemacht.

Dazu hat er sich mit Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Elternvertretern der Wiesbadener Robert-Schumann-Schule über ihre Erfahrungen der vergangenen Tage und Wochen ausgetauscht. „Es tut gut, nach Monaten endlich wieder eine Schule von innen zu sehen, auch wenn der derzeitige Schulalltag noch kaum mit dem vor den Schulschließungen vergleichbar ist“, so Lorz. „Und doch ist es wichtig, Kinder in gesicherte Strukturen zurückzuführen und die Kontinuität im Lernprozess möglichst aufrechtzuerhalten. Der heutige Besuch zeigt mir, dass es unseren Schulen immer besser gelingt, den Schulalltag unter diesen besonderen Herausforderungen zu organisieren.“

Rückkehr zum Präsenzunterricht

Die zurückliegende Zeit sei vor allem für die Jüngsten und ihre Eltern herausfordernd gewesen, und die Rückkehr zum Präsenzunterricht an ein oder zwei Tagen habe nicht für alle Familien die erhoffte Entlastung gebracht, so Lorz weiter. Im Gespräch mit den Elternvertretern der Schule versicherte er deshalb, dass man es den Grundschulen ermöglichen wolle, in den letzten zwei Wochen vor den Ferien zum kompletten Präsenzunterricht zurückzukehren. „Die positiven Rückmeldungen aus unseren Schulen haben uns dazu bewogen, weitere Lockerungsschritte für junge Familien in ganz Hessen in Angriff zu nehmen. Ab dem 22. Juni – und damit noch vor den Sommerferien – können Grundschülerinnen und Grundschüler wieder an fünf Tagen in der Woche in die Schule gehen.“ Am Vormittag hatte Minister Lorz bereits alle Grundschulen in einem Schreiben über das weitere Vorgehen informiert, bevor Ministerpräsident Bouffier den Öffnungsschritt als weiteren Teil der Lockerungsstrategie der Landesregierung in einer Pressekonferenz bekanntgab.

„Wir würden diesen Schritt nicht machen, wenn wir den mittlerweile vorliegenden wissenschaftlichen Studien und der Einschätzung der Gesundheitsexperten keinen Glauben schenken würden“, ergänzte der Minister. Sie zeigten nicht nur, dass die Zahl der Neuinfektionen rapide gesunken sei und immer mehr Infizierte als geheilt gälten, sondern vor allem, dass sich Kinder deutlich seltener mit dem Virus infizierten als Erwachsene. Gleichzeitig könne es ein Nullrisiko nicht geben, machte Lorz deutlich. „Deshalb stellen wir es den Eltern in den verbleibenden zwei Wochen vor den Ferien frei, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt oder von zu Hause aus lernen wird.“

„Jede Krise birgt auch eine Chance.“

Schulleiterin Katharina Hattig-Böhm zeigte sich erfreut über den weiteren Lockerungsschritt und erklärte: „Jede Krise birgt auch eine Chance. Wir haben auf der einen Seite erkannt, dass das virtuelle Lernen gerade an Grundschulen noch in den Kinderschuhen steckt. Auf der anderen Seite ist uns noch einmal eindringlich bewusstgeworden, dass der Präsenzunterricht und der persönliche Kontakt gerade in den Grundschulen im Hinblick auf Lernerfolg und die Motivation der Kinder alternativlos sind. Guter Unterricht kann nur in der Schule stattfinden! Deshalb freuen wir uns über die weitere Öffnung der Grundschulen sehr.“

Vollständigen Rückkehr in den Unterricht

Mit der vollständigen Rückkehr in den Unterricht seien in jedem Fall zahlreiche organisatorische und auch personelle Herausforderungen verbunden, ergänzte der Minister. „Die Kinder werden in ihrer Klasse den Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten können. Deshalb ist es entscheidend, die Gruppen nicht zu durchmischen und sie möglichst dauerhaft von derselben Lehrkraft im selben Raum unterrichten zu lassen.“ Das diene dem Selbstschutz der Kinder und dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen. „Auch wenn noch viel Arbeit vor uns liegt, tragen wir mit diesem weiteren Lockerungsschritt dazu bei, dass Eltern mit jungen Kindern Familie und Beruf wieder besser vereinbaren können“, hielt der Minister abschließend fest.

Ansprechpartner

Hessisches Kultusministerium

Informations-mail der Hessischen Landes-behinderten-beauftragten

Liebe Leser*innen,

anbei erhalten Sie unsere aktuelle Infomail: 

Neue Corona-VO tritt am 22.06. in Hessen in Kraft
Besuche in besonderen Wohnformen bei einem Menschen mit Behinderung können ab diesen Zeitpunkt durch eine Person pro Tag für eine Stunde erfolgen. Zusätzlich ist mit aufgenommen, dass die Einrichtungsleitungen die Besuche auf einen Besuch von mindestens einer Stunde pro Woche einschränken können. In diesem Fall muss im Vorfeld, unter Angabe von Gründen zur Genehmigung, die zuständige Betreuungs- und Pflegeaufsicht einwilligen. Das bedeutet, dass zukünftig eine Einrichtung den externen Besuch eines Menschen mit Behinderung nur noch mit einer offiziellen Begründung  gegenüber der Heimaufsicht einschränken kann.

 

Eine Zusammenfassung der neuen Regelungen finden sie hier: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/bouffier-wir-werden-weiterhin-genau-abwaegen-welche-schritte-wir-zurueck-den-alltag-gehen-koennen 
Anbei der Link zur Pressekonferenz zu den Lockerungen in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe: https://www.hessen.de/video/lockerungen-fuer-pflegeeinrichtungen-veranstaltungen-und-einzelhandel 
und einen Link zur entsprechenden Verordnung: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/nr_33.pdf 


Gesetzentwurf zur Intensivpflege (IPReG): Parlamentarisches Verfahren läuft weiter

Das IPReG stand bereits in der Kritik, bevor der Referententwurf an die Öffentlichkeit kam. Es war die Einführung eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses vorgesehen, das dazu führen könnte, dass Menschen, die häusliche Intensivpflege benötigen, künftig auf stationäre Wohnformen verwiesen werden. Der Entwurf wurde mittlerweile nachgebessert, allerdings verbleibt die letztendliche Entscheidung über den Wohnort bei der Krankenkasse / dem Medizinischen Dienst.

In der vergangenen Woche Mittwoch (17.6.) fand hierzu die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. Die Unterlagen können hier eingesehen werden:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/06-05-2020-gkv-ipreg-687254 

Für den 2. Juli ist die 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages vorgesehen.

Anbei finden Sie den Link zu einem Interview mit Prof. Karl Lauterbach, SPD, und Raul Krauthausen zum Thema:
https://www.facebook.com/raul.krauthausen/videos/1380063938852895/?__xts__[0]=68.ARDOWqS36CceyOIi0Uk0tIoMDAtSS0cy4tybGNDKdkw9YpEc6WneLeMgM7HQHi9bTuttkosnr7UJLC3KEBhzhsVCy7jxSsyUKyQDZ16ALBry0nSJ5_VhXBCXHQusGFi-7iAceRGlS4V5IbBR31N2WAPmKxfGMT1Aqz1C6GpWAIXfN3GKRkh5bOxUK_TnNw2gmEFLgQLtPR8twBM_DQi6vEfZ9iJfpuVmQvitxNqf5Hl9eO30N4ZpiVhVoQgjjNVruWMBjtNXE1ajXoGv3oF-j9SMQ_2AxvSxSSaksp072lXcQ6Vb8oEg8pUce8VBE1JwsmK30gAvB-UD7Oc9ry8xmzY2hcpEmeBQZlQ&__tn__=-R


Fachtag "Strategien für einen inklusiven und barrierearmen Rechtsweg für Frauen und Mädchen mit Behinderungen"

Die Fachtagung steht online unter <https://www.youtube.com/watch?v=AZz5xGzma8g&t=1954s>  zur Verfügung.

Das Video ist durchgehend mit DGS Übersetzung und Untertitelung.

Das Programm der Tagung finden Interessierte hier <https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/Das%20Programm.html> . 

Die Vorträge der Tagung sind derzeit in einem Gesamtvideo von knapp 90 Minuten veröffentlicht. Nachdem das Video gestartet ist, werden die Vortragstitel als anklickbare Links aufgeführt.


Mit besten Grüßen,


Rika Esser

Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen 

c/o Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

derzeitige Erreichbarkeit:
c/o Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden 
 
Tel.: +49 (611) 353 1467
Fax: +49 (611) 353 1699
E-Mail: lba@hmdis.hessen.de

Informations-mail der Hessischen Landes-behinderten-beauftragten

Von: LBA@hmdis.hessen.de
Gesendet: 1. Juli 2020 11:11:06 MESZ
Betreff: Informationsmail der Hessischen Landesbehindertenbeauftragten
 

Liebe Leser*innen,

anbei erhalten Sie unsere aktuelle Infomail: 

Stellungnahme der Landesbehindertenbeauftragten zum Intensivpflegestärkungsgesetz (IPReG) & Beratungen im Bundestag

 

In der letzten Infomail habe ich bereits kurz berichtet zu den Entwicklungen rund ums IPReG. Die Landesbehindertenbeauftragten haben jetzt die anliegende Erklärung verabschiedet, die den Erhalt des Wunsch- und Wahlrechts bzgl. des Wohnorts sowie des Rechts, als Betroffener das Personal selber zu beschäftigen, thematisiert und entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf fordert. 

Es gab zwischenzeitlich Bestrebungen, die Beratung des Gesetzes zu verschieben, offensichtlich erfolgt dies jedoch nicht.

Für heute ist die Beratung im Gesundheitsausschuss aufgesetzt (vgl. anhängende TO), sowie für morgen 17 Uhr die 2./3. Lesung im Bundestagsplenum. Bislang sind nur Änderungsanträge der AfD aufgesetzt, ein Antrag der Regierungsfraktionen ist jedoch angekündigt (nur dieser hätte die Aussicht auf Erfolg, am bestehenden Gesetzentwurf noch etwas zu ändern).

Ein zusammenfassender Artikel befindet sich hier:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw27-de-intensivpflegerische-versorgung-701754

 

Mit besten Grüßen,

und bleiben Sie gesund,

Rika Esser

Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen 

c/o Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

derzeitige Erreichbarkeit:

c/o Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Friedrich-Ebert-Allee 12

65185 Wiesbaden 

 

Tel.: +49 (611) 353 1467

Fax: +49 (611) 353 1699

E-Mail: lba@hmdis.hessen.de

Informations-mail der Hessischen Landesbehinderten-beauftragten

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hier finden Sie detaillierte Informationen zu einem Förderangebot, auf das Rika Esser hinweist: /media/foerderaufruf_zusatzmittel_aqb.pdf

Forderungs-Papier des DBR zur Umsetzung des EAA

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie das folgende Forderungspapier vom Deutschen Behindertenrats zum Europäischen Barrierefreiheitsgesetz: /media/anlage_1_-_dbr-forderungspapier_umsetzung-eaa.docx

Pressemitteilung Marburg, 18.12.2020 Arbeitskreis Kinder gegründet

Seit längerem stellen wir fest, dass es Kinder mit chronischer Krankheit, Allergien, Behinderungen, Epilepsie und psycho-sozialen Problemen besonders schwer haben entsprechend gesundheitlich versorgt zu werden. Ebenso fehlt es an notwendiger Unterstützung und individuellen Hilfemaßnahmen insbesondere in KiTa und Schule. Eltern sehen sich vor Probleme gestellt und fühlen sich gegenüber den unterschiedlichen Systemen relativ hilflos. Geschwisterkinder sind in ihnen zugewiesenen Aufgaben überfordert und geraten im Familiensystem in Rollen, denen sie altersentsprechend meist nicht gewachsen sind. Durch entstehende alltagsbedingte Anpassungsleistung und Rücksichtnahme muss hier der Blick auf das gesunde Kind gerichtet werden, in Angeboten von Bewältigungsstrategien und Selbstfürsorge.

Ob beispielsweise durch Allergie, Diabetes, Entwicklungsstörungen, ADHS, Autismus, Mutismus, Hör- oder Lernbehinderung, stoßen sowohl betroffene Kinder als auch Geschwisterkinder täglich auf Barrieren und benötigen besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung.


Der Arbeitskreis Kinder bietet den Mitgliedern und Interessierten eine Plattform zum Austausch und zur Erarbeitung von Vorschlägen und Forderungen, die dann der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen. Ebenso besteht die Aufgabe darin, vor allem die Themen den entsprechenden Institutionen im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen vorzustellen, um gemeinsam Lösungsansätze zu formulieren und Vorgehensweisen zu erarbeiten. Die Gründer des Arbeitskreises Kinder möchten mit ihrer Arbeit auch eine Möglichkeit schaffen, sowohl landesweit, als auch Diagnose übergreifend Informationen zu vermitteln, um in einem Miteinander aller Beteiligten gemeinsame Interessen zu vertreten.

LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT HESSEN

SELBSTHILFE behinderter und chronisch kranker Menschen e.V.

Mitglied der BAG SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.

Datum: 21.12.2020

Ansprechpartnerin: Frau Kreutz

Tel.: 06421/94840-260

E-Mail: info@lagh-selbsthilfe.de

Internet: www.lagh-selbsthilfe.de

Bankverbindung: Sparkasse Marburg-Biedenkopf I

IBAN: DE41 5335 0000 0000 0010 74 I BIC: HELADEF1MAR

 

„Unser gemeinsames Ziel ist, Barrieren abzubauen und den Kindern den Weg zu erleichtern“ so die LAGH Vorsitzende Ursula Häuser.

„Wir starten gemeinsam mit unseren Mitgliedern

ADHS Deutschland e.V.- Landesverband Hessen,

Autismus Nordhessen e.V.,

Arbeitskreis Allergiekrankes Kind – Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen e.V. (AAK),

Eltern hörgeschädigter Kinder eV.,

Deutsche Epilepsievereinigung LV Hessen e.V.,

Diabetiker-Hessen.e.V.

Sprechen-Hören-Lernen Fördern LV Hessen e.V.

diesen Arbeitskreis und freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.

Die Termine der Treffen, derzeit virtuell aufgrund der Pandemie, werden auf der Webseite der LAGH Selbsthilfe bekannt gegeben. www.lagh-selbsthilfe.de

Interessierte sind willkommen.

Gez. U.Häuser

PM AK Kinder im Februar

AK Kinder hinterfragt die Situation von Geschwisterkindern

 

Der AK Kinder begrüßte als neues aktives Mitglied in der Runde Frau Christina Andreas von Diabetiker Hessen e.V.

 

In dieser  ersten Videokonferenz in diesem Jahr setzte sich der AK Kinder mit dem weiteren Zusammenwachsen der beteiligten Verbände auseinander.

 


Zwei Schwerpunkte hatte sich der AK für diese Konferenz gegeben:

1. Vorbereitung eines gemeinsamen Treffens von chronischer Krankheit oder Behinderung betroffenen Kindern und Geschwisterkindern nebst Angehörigen  und Konzeptionierung eines Festes bei ADHS LV Hessen

 

Diese Veranstaltung soll besonders den Blick auf die Geschwistern lenken. Diese müssen oftmals hinter den Bedürfnissen des chron. kranken Geschwisterkindes zurückstehen Sie  sind mit einer solchen Situation häufig überfordert und fühlen sich an den Rand der Familie gedrängt.

„Den Focus auf die Geschwister zu legen halten wir für einen Weg zu schauen, inwieweit sie ebenfalls  Unterstützung benötigen“ führte Reinhard Ritter von Autismus Nordhessen e.V. aus.

„Individuelle Bedürfnisse und deren nötige Bedarfe werden wahrgenommen und führen zum gegenseitigen Verständnis. Dies stützt wiederum das Selbstbewusstsein und kann bewahrt und verstetigt werden, ist das Ziel aus Erfahrung derlei Aktivitäten“, ergänzte Astrid Bojko-Mühr von ADHS Nordhessen e.V.

 

 

2. Ein weiterer Schwerpunkt war in dieser Konferenz die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Schulen und den damit verbundenen Problemen.

 

Kinder mit chronischer Krankheit, wie z. B. Epilepsie, Diabetes Typ I, mit Allergien und Kinder und Jugendliche mit Handicaps (z.B. mit einer Sprach-Hör- oder Lernbehinderung, mit Autismus in seinen unterschiedlichsten Ausprägungen, Epilepsie oder ADHS)

können oft nicht gleichberechtigt am Bildungssystem teilhaben.

Gerade chronische Krankheit macht es schwierig für betroffene Kinder. Sie werden häufiger vom Regelschulbesuch ausgeschlossen als gesunde Gleichaltrige,obwohl sie genauso belastbar und leistungsfähig sind wie Kinder ohne Diabetes.

Die Kinder sind in Kindertagesstätten und Schulen noch immer unzureichend betreut – entgegen dem Rechtsanspruch für Unterstützungsleistungen, der sich aus dem Bundesteilhabegesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt.

 

„Wo die geeignete Unterstützungsleistung beantragt, oder erfahren werden kann, ist für die Betroffenen weder einheitlich noch eindeutig geregelt. Gerade Eltern, bei deren Kind eine chronische Krankheit oder ein Handicap diagnostiziert wird, haben Schwierigkeiten die entsprechenden Ansprechpartner im Leistungssystem zu finden“ so Ursula Häuser Vorsitzende der  LAGH.

 

Sehr leicht würde die Zuständigkeit zwischen Krankenkassen und Ämtern hin- und hergeschoben, wenn Eltern nicht entsprechend beraten würden.  Eltern müssten entsprechende Anträge häufig auf dem Rechtsweg durchsetzen. Sie müssten für die Betreuung ihre Arbeitszeit reduzieren oder die Berufstätigkeit ganz aufgeben. Betroffene Familien sind vermehrt psychischen, sozialen und finanziellen Belastungen ausgesetzt.

Der Ansatz, wenn familiäre Hilfe überfordert ist, sollte professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden um in ein selbstbestimmtes Leben zu gehen.

 

„Diese Barrieren mit abbauen zu helfen, zu informieren und für alle einen Weg durch Kita, Schule und Ausbildung zu finden, ist mit einer der Ansprüche, denen wir uns stellen wollen. Zusammen mit Institutionen und Gremien aus Gesundheit, Bildung Lösungen zu finden und umzusetzen ist das Ziel des Arbeitskreises“ führte Ursula Häuser weiter aus.

 

Die Situation der Kinder hat sich unter den Bedingungen der  Pandemie noch verschärft. Die familiären Ressourcen und häuslichen Lernumgebungen, unter denen das Homeschooling und der Präsenzunterricht stattfindet sind zu unterschiedlich. Dies war auch schon vor der Pandemie so. Mit diesen Themen  wird der AK Kinder sich in seinen nächsten Treffen  befassen und seine Ergebnisse öffentlich zur Diskussion stellen.

 

Die Termine der Treffen, derzeit virtuell aufgrund der Pandemie, werden auf der Webseite der LAGH Selbsthilfe bekannt gegeben. www.lagh-selbsthilfe.de

Interessierte sind willkommen.

 

Gez. Ursula Häuser

Bitte beachten Sie die PM der AAK

Ausschreibung zum Hessischen Integrationspreis 2021 gestartet

Eine Information der SH-Vereinigung für Lippen-Gaumen-Fehlbildungen e.V.

Seminar- und Fortbildungsprogramm 2021:

safe_the_date_.pdf

PM zum Thema "Aktion Generation - Lokale Familien stärken"

Eine Information des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration


2021_03_25_pm_aktion_generation_ausschreibung_april.pdf

Umfrage des Epilepsiezentrum Hessen

Bitte beachten Sie folgende Umfrage:

umfrage_mond_marburg_a5.pdf

Aktuelle Information zum Corona-Impfpass

Bitte beachten Sie die neuen Regeln: impfpass.odt