Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers bei den Landespressekonferenzen
Frau Prof. Dr. Meyer zu Bexten, Landesbeauftragte für Barrierefreie IT, und ich sind sehr erfreut darüber, dass unsere Anregung hinsichtlich barrierefreier Kommunikation bei den Landespressekonferenzen durch die Hessische Staatskanzlei aufgegriffen worden ist.
Anbei die Info zur Webseite der Staatskanzlei auf der die barrierefreien Dokumente zu Corona eingestellt werden:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen
https://www.polizei.hessen.de/Startseite/
hier werden die Infos als barrierefreie PDFs und in leichter Sprache eingestellt.
Hier nochmal gezielt die Seiten für Leichte Sprache:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/informationen-zum-corona-virus-leichter-sprache-0
https://www.polizei.hessen.de/Startseite/broker.jsp?uMen=bd470ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046&uCon=1b010b84-47a0-e071-5232-c082075b6eed&uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59
https://staatskanzlei.hessen.de/video/ministerpraesident-bouffier-zur-corona-soforthilfe-fuer-vereine-0
https://staatskanzlei.hessen.de/video/bund-und-laender-beschliessen-lockerungen-0
Aktuelle Verordnungen des Landes Hessen zu Corona:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
Auch in Leichter Sprache:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/informationen-zum-corona-virus-leichter-sprache/presse-mitteilung-hessen-aendert-die-corona-regeln
Die neueste (12.) Verordnung tritt am 2. Juni 2020 in Kraft. Sie beinhaltet u.a. ab diesem Zeitpunkt weitere Lockerungen der Betretungsverbote in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesstätten.
Die Öffnung der Werkstätten und Tagesstätten wird erfolgen für Beschäftigte und Klient*innen, die alleine, in Wohngemeinschaften, d.h. im „betreuten Wohnen“ oder gemeinsam mit ihren Angehörigen leben.
Die Öffnungen sind daran geknüpft, dass die Einrichtungen individuelle Schutz- und Hygienekonzepte nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch - Instituts erstellen und umsetzen, die sicherstellen, dass die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln bei der Arbeit bzw. der Betreuung, aber auch bei der Anfahrt mittels Fahrdiensten eingehalten werden können.
Die Ausnahmen sind auf Menschen mit Behinderungen beschränkt, die keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen, nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person mehr als 14 Tage vergangen sind. Ebenso dürfen sie bei einer Infektion nicht dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sein und müssen in der Lage sein, die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln unter Zuhilfenahme der üblichen Unterstützungsleistungen einzuhalten.
Maskenpflicht in Hessen
Die Hessische Landesregierung hat eine Maskenpflicht beschlossen. Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen wie etwa beim Bus- und Bahnfahren.
Von der Verpflichtung eine Maske zu tragen sind ausgenommen: Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, vgl. § 1a Satz 2 Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 (Stand 02.06.2020, s. untenstehender Link).
https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-maskenpflicht-1
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/2vo_corona_2.pdf
Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“
Das Land Hessen startet jetzt mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. Dieses Programm können auch Vereine von chronisch kranken und behinderten Menschen in Anspruch nehmen.
https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit-1
Suse hilft Online gegen Gewalt von Frauen und Mädchen mit Behinderungen
Die Homepage dient dazu, den Zugang zum Recht für Frauen und Mädchen mit Behinderungen, die von Gewalt betroffen sind, zu verbessern.
Auf der Homepage gibt es:
+ Umfangreiche Informationen über Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen
+ Hilfsangebote in der Nähe
+ wissenswertes aus Politik Wissenschaft und den Fachberatungsstellen und vieles mehr!!
Die Webseite bietet auch Informationen in DGS und Leichter Sprache an.
Über den folgenden Link gelangen Sie zur neuen Homepage: https://www.suse-hilft.de/de/ <https://www.suse-hilft.de/de/
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Ihre Rika Esser
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
c/o Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Derzeitige Erreichbarkeit:
c/o Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 353 1467
Fax: +49 (611) 353 1699
E-Mail: LBA@hmdis.hessen.de