Selbstverständlich können die Patientenvertreter nicht alles durchsetzen, was im Interesse der Patienten wäre, denn sie haben kein Stimmrecht , aber sie beraten die anstehenden Themen mit und können so die Sicht der Betroffenen einbringen. Auf Landesebene gilt die Patientenbeteiligung für den Landes-, den Zulassungs- und den Berufungsausschuss.
Welche Aufgaben haben die Ausschüsse?
Der Landesausschuss legt die Bedarfspläne zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung für jede Arztgruppe fest. Er stellt fest, ob eine Über- oder Unterversorgung vorhanden ist. Im Fall einer Überversorgung beschließt er Zulassungsbeschränkungen.
Der Zulassungsausschuss entscheidet über die Zulassung oder Entziehung der Zulassung von Vertragsärzten bzw. Psychotherapeuten. Ferner entscheidet er über Sonderzulassungen, die über den Bedarfsplan hinausgehen sowie über die Zulassung von Ärzten in Kliniken, die an der Ambulanten Versorgung teilnehmen wollen (Ermächtigungen).
Der Berufungsausschuss entscheidet über Widersprüche gegen Entscheidungen des Zulassungsausschusses. Sowohl im Zulassungs- als auch im Berufungsausschuss haben die Patientenvertreter nur in den Fällen ein Mitberatungsrecht, wo es um die ausnahmsweise Besetzung zusätzlicher Vertragsarztsitze oder um die Ermächtigung von Ärzten oder ärztlich geleiteten Einrichtungen geht. Bei den üblichen Zulassungen dürfen sie nicht mitreden.
Wer kann als Patientenvertreter mitwirken?
Die Rechtsverordnung zu § 140 g legt fest, dass die Organisationen, die im Deutschen Behindertenrat zusammengeschlossen sind (also im Prinzip alle Bundesverbände der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen, von den Mitgliedsverbänden der BAG SELBSTHILFE über den Sozialverband Deutschland und den Sozialverband VdK bis hin zum Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland und zur ISL) sowie die Beraterverbände Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen, BAG Patient/-innenstellen und Verbraucherzentrale Bundesverband, Patientenvertreter in die gemeinsamen Ausschüsse der Ärzte und Krankenkassen entsenden können.
Koordination der Patientenbeteiligung in Hessen
LAGH Selbsthilfe e.V.