Mitglieder-Info Juli 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgende Informationen: mitgliederinfo_juli_2024.pdf

Mitglieder-Info Mai 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgende Informationen: mitgliederinfo_mai_2024.pdf


Außerdem würden wir uns sehr freuen, wenn Sie an unserer Mitgliederbefragung teilnehmen würden.


Den Fragebogen finden Sie hier: fragebogen_mitglieder_vorstellung.docx

Mitglieder-Info April 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgende Informationen: mitgliederinfo_april_2024.pdf


Außerdem würden wir uns sehr freuen, wenn Sie an unserer Mitgliederbefragung teilnehmen würden.


Den Fragebogen finden Sie hier: fragebogen_mitglieder_vorstellung.docx

Mitglieder-Info März 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgende Informationen:
mitgliederinfo_maerz_2024_.pdf


Außerdem würden wir uns sehr freuen, wenn Sie an unserer Mitgliederbefragung teilnehmen würden.


Den Fragebogen finden Sie hier: fragebogen_lagh_mitglieder.pdf

Mitglieder-Info Februar 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgende Informationen:

mitgliederinfo_februar_2024.pdf

Mitglieder-Info Januar 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgende Informationen: mitgliederinfo_januar_2024.pdf

Mitglieder-Info Dezember 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgende Informationen: mitgliederinfo_dezember_2023.pdf

Mitglieder-Info August 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier finden Sie die aktuellen Informationen: mitgliederinfo_neu_23.pdf

neues Positionspapier der LAGen

Liebe Mitglieder,

sie finden das neue Positionspapier der LAGen vom Oktober 2021 hier:

lag-sh-positionspapier-dd-29.10.2021.pdf



Mitglieder-Info September 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgende Informationen: september.docx_1.pdf

Mitgliederinfo Mai 2021

Mitgliederinfo April 2021


IN EIGENER SACHE

 

Sehr geehrte Damen und Herren in den Verbänden,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Pandemie und ihre Auswirkungen belasten uns alle und schränken uns ein. Dies wird auch noch einige Zeit so bleiben.  Corona hat die Welt fest im Griff, doch die Arbeit in der Selbsthilfe geht unbeirrt weiter.

Wir wollen mit Ihnen in Kontakt zu bleiben.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute, viel Erfolg und Spaß bei der Selbsthilfearbeit sowie viel Durchhaltevermögen.

 

Bleiben Sie gesund!

Der Vorstand

Die Geschichte der BAG Selbsthilfe und damit auch einen Teil unserer Geschichte finden Sie  auf der Homepage unter: http://lagh-selbsthilfe.de/de/aktuelles/aktuelles-bag/

Schauen Sie mal rein.

 

Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen

Ausschreibung: Erinnerung Vorschlag zum Hessischen Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen 2021 (Fristen: 30.04.21 & 30.06.21)

Gern möchte ich Sie nochmals auf diese Ausschreibung hinweisen. Auch in diesem Jahr sollen wieder 3 hessische Betriebe für ihr besonderes Engagement mit dem hessischen Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ausgezeichnet werden. In der angehängten Broschüre finden Sie alle Informationen zum Vorschlags- und Bewerbungsverfahren. Vorschläge von Dritten können bis zum 30.04.21 eingereicht werden. Unternehmen können sich direkt bis zum 30.06.21 bewerben.

 

Ausschreibung: Wettbewerb „Aktion Generation – Lokale Familien stärken“ (Frist: 30.06.21)

Das Hessische Sozialministerium möchte Projekt auszeichnen, die sich für das gesellschaftliche Miteinander in Zeiten der Pandemie einsetzen. Dafür stehen Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung. Näheres entnehmen Sie bitte dem angehängten PDF.

 

Ausschreibung: Hessischer Integrationspreis (Frist: 02.07.21)

Das diesjährige Motto der Ausschreibung lautet: „Teilhabe und Gesundheit in Pandemiezeiten“. Die Landesregierung möchte Projekte und Maßnahmen auszeichnen, die sich für ein respektvolles Miteinander in Hessen einsetzen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den angehängten Dokumenten.

 

Kostenübernahme von Gebärdendolmetscher*innen in Impfzentren

das Verfahren zur Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscher*innen in Impfzentren durch das Land ist aufgesetzt.

Die näheren Details sowie das Antragsformular finden Sie unter diesem Link:

https://corona-impfung.hessen.de/faq/ablauf-der-anmeldung/kostenerstattung-f%C3%BCr-den-einsatz-von-geb%C3%A4rdensprachdolmetscherinnen-in

 

Eine Übersetzung des Textes auf der Webseite und ein Unterstützungsvideo zum Ausfüllen des Formulars in DGS sind in Arbeit und werden nachträglich eingestellt.

Hier kurz zusammenfassend die Eckdaten:

Folgende Voraussetzungen gelten für eine Kostenübernahme:

Der Hörstatus macht die Unterstützung durch Gebärdensprachdolmetschende notwendig.

Aus dem Freundes- und Familienkreis heraus war eine Unterstützung zum Termin der Impfung nicht möglich.

Die Krankenversicherung/-kasse hat die Kostenübernahme für die Dolmetscherleistung abgelehnt.

Für die Bearbeitung der Anträge werden folgende Unterlagen benötigt:

Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular

Ein Nachweis über die jeweilige Gebärdensprachdolmetscherleistung während des Einsatzes im Impfzentrum

Eine Rechnung der Gebärdensprachdolmetscher*innen gemäß der Verordnung zur Ausführung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGGAV)

Ein Nachweis über die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung (dieser ist zwingend erforderlich).

Die Information kann gerne an Verbände oder Einzelpersonen weitergegeben werden.

Ich wünsche Ihnen ein frohes, erholsames und gesundes Osterfest!

Mit besten Grüßen,

und bleiben Sie gesund,

Rika Esser

Veranstaltung: 4. Bildungs-Kongress „bimodal-bilinguale Bildung. Verstehen, erleben und voranbringen“ (16.-17.04.21)

 

Diese internationale Online-Tagung versteht sich als Plattform für einen interdisziplinären und interkulturellen Austausch über bimodal-bilinguale Bildung. Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. organisiert die Veranstaltung in Kooperation mit dem Schweizerischen Gehörlosenbund. Weitere Informationen zum Programm und der Anmeldung erhalten Sie unter nachfolgendem Link.

Link zur Website der Veranstaltung: https://bbbgs.net/bildungskongress/

 Veranstaltung: „Die digitale Transformation in der Bildung inklusiv gestalten“ (11.05.21, 09:00-11:30 Uhr)

 

Diese Veranstaltung der deutschen UNESCO-Kommission beschäftigt sich mit der Frage, wie die digitale Transformation im Bildungs-Bereich einen Beitrag zu einem inklusiveren Bildungssystem leisten kann. Diese und angeschlossene Fragen werden in vier Themenbereichen mit Vertreter*innen aus Praxis, Wissenschaft und Bildungspolitik diskutiert. Die Veranstaltung wird digital stattfinden und in DGS übersetzt werden. Nähere Informationen folgen in Kürze.

Informationsblatt: (mehrsprachige) Informationsangebote zum Thema Corona

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat ein Informationsblatt mit vielfältigen Quellenverweisen veröffentlicht, dass dieser Mail anhängt. Interessierte finden hier Hinweise auf Informationen u. a. zum Mund-Nasenschutz, zur Quarantäne-Pflicht, zu bestehenden (Einreise-)Regeln und dem Impfen. Besonders wird auf die mehrsprachigen Angebote hingewiesen.

Informationsblatt: zum Thema Einbürgerung in Leichter Sprache

Das Integrationsministerium von Rheinland-Pfalz hat ein Informationsblatt zum Thema Einbürgerung in Leichter Sprache veröffentlicht. Interessierte erhalten grundlegende Informationen zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung, den Rechten als Staatsbürger*in, dem Einbürgerungsverfahren und zu weiteren Beratungsangeboten.

Link zum Flyer: https://einbuergerung.rlp.de/de/ueber-das-ministerium/informationen-in-leichter-sprache/

 

Musik-Wettbewerb: „Grenzenlose Konzerte 2021“ (Einsendeschluss 31.05.21)

Das Projekt richtet sich an Menschen, die gern singen und/ oder musizieren und wurde von Andreas Brand und der Lebenshilfe Tuttlingen e.V. initiiert. Auf den nachfolgend verlinkten Plattformen werden Videos bereitgestellt, zu denen die Teilnehmer*innen singen oder musizieren können. Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen sie sich dabei filmen und ihr Video einreichen. Eine Jury kürt die besten Beiträge.

Links: https://youtu.be/28gnkHUbQL8, https://wettbewerb.musiklusion.de/

 

Hörfunk- und Onlinebeitrag zum Thema Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt,

ein Beitrag, an dem die Beauftragte mitgewirkt hat.

 

Lisa Brockschmidt: „Frauen mit Behinderung zählen zu den Verliererinnen am Arbeitsmarkt“

IN: https://www.hessenschau.de/gesellschaft/frauen-mit-behinderung-zaehlen-zu-den-verliererinnen-am-arbeitsmarkt,frauen-mit-behinderung-am-arbeitsmarkt-100.html (24.03.21)

 

Anlass für die Berichterstattung war die jüngst veröffentlichte Studie der Aktion Mensch zum Thema, die Sie hier herunterladen können:

https://www.aktion-mensch.de/inklusion/arbeit/frauen-mit-behinderung-auf-dem-arbeitsmarkt.html

 

Aus den Verbänden:

Die BAG SELBSTHILFE leicht erklärt – drittes Video der Erklär Video-Reihe auf       YouTube verfügbar

 

Das dritte Video der Erklär Video-Reihe zur Arbeit der BAG SELBSTHILFE ist nun erschienen:

Um die Rechte behinderter Menschen zu bekräftigen, haben die Vereinten Nationen 2006 die Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Sie stellt klar, dass Behinderung kein Defizit, sondern Teil der Vielfalt menschlichen Lebens ist. Die BAG SELBSTHILFE und der Deutsche Behindertenrat setzen sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ein. Dieses Video zeigt wie.

 

Die Videos wurden mit Untertiteln sowie Audiodeskription produziert und können abgerufen werden.

Gerne stellen wir Ihnen die Erklärvideos zur Verwendung auf Ihren Homepages zur Verfügung. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu Franzisca Hetzer: franzisca.hetzer@bag-selbsthilfe.de auf.

 

 Allgemeine Gesundheitspolitik

 

Die BAG Selbsthilfe möchte Sie auf das Gutachten des Sachverständigenrates zur Digitalisierung im Gesundheitswesen hinweisen. Sie finden dieses unter folgendem Link:

https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2021/SVR_Gutachten_2021_online.pdf

Erfreulich ist dabei folgende Empfehlung des Gutachtens (Nr. 702):

"Die Entwicklung eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems muss im Gegensatz zur heute gelebten Praxis, in welcher Daten oft über, aber nicht für Patientinnen und Patienten gesammelt werden, in einer patientenzentrierten Umgebung geschehen, in der Patientinnen und Patienten Kenntnis und Kontrolle ihrer Gesundheitsdaten haben. Die Anerkennung und Realisierung einer solchen Patientensouveränität befördert den gleichen und solidarischen Zugang zu Informationen und bestmöglicher Versorgung nach dem jeweiligen Stand des Wissens."

 

Auch unter Nr. 705 finden sich einige Aspekte, die etwa ein neues Datenschutzverständnis fordern, welches z.B. im Bereich der Qualitätssicherung relevant sein kann:

 

"Im Gegensatz zur etablierten Praxis bedeutet dies: Datenschutz im Gesundheitssystem muss das bisher oft vernachlässigte Anrecht des Patienten auf eine seinem Leben und seiner Gesundheit dienende Verarbeitung seiner gesundheitsrelevanten Daten berücksichtigen und dadurch zu seiner bestmöglichen Gesundheitsversorgung beitragen. Dies impliziert eine kontinuierliche Qualitätsförderung bzw. -sicherung in der Versorgung (z.B. durch automatische Warnfunktionen für Medikamenteninkompatibilität), aber auch die Ermöglichung, Förderung und faire Teilnahme am medizinischen Fortschritt unabhängig etwa vom räumlichen Abstand der Patientinnen und Patienten zu Zentren der sekundären und tertiären Spezialversorgung. Es gilt, zu diesem angemesseneren Verständnis von Datenschutz als Teil des Schutzes von Persönlichkeitsrechten einschließlich des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 GG) zu gelangen. Das bisher häufig favorisierte Nichtprozessieren von Daten ist oft nicht der beste Datenschutz als Teil des Patientenschutzes."

Schwieriger erscheint die Favorisierung des Opt-Out Lösung (Patient*in widerspricht der Einrichtung einer ePA bzw. der Nutzung seiner Daten) gegenüber der derzeitigen Opt-in Lösung (Patient*in willigt aktiv in die Einrichtung einer ePA und jeweils die Nutzung seiner Daten durch den einzelnen LE ein). Für die Nutzung der Daten für die Forschung soll sogar gar keine Einwilligung notwendig sein:

"Nr. 735. Ein vereinfachtes Opt-out-Verfahren, das – in der einen oder anderen Ausgestaltung –bereits von vielen EU-Mitgliedsstaaten erfolgreich praktiziert wird, sollte auch in Deutschland die ePA-Nutzung in der Gesundheitsversorgung und den Nutzen für die Patientinnen und Patienten erhöhen (siehe Abschnitt 3.6). Bei diesem wesentlich praktikableren Konzept wird für jeden Versicherten/jede Versicherte eine elektronische Akte angelegt, sofern die Person nicht widerspricht (erste Opt-out-Option). Als Voreinstellung wird den an der Behandlung Beteiligten ermöglicht, die ePA mit patientenbezogenen Daten zu befüllen und diese im Behandlungsfall auch einzusehen. Patientinnen und Patienten können jedoch jederzeit dem Zugriff auf bestimmte Inhalte durch Leistungserbringer qua „Verschattung“ von ePA-Inhalten widersprechen (zweite Opt-out-Option). Für eine Nutzung von ePA-Daten zu Forschungzwecken ohne Einwilligungserfordernis sollten die gesetzlichen Grundlagen gemäß § 9 Abs. 2 EU Datenschutzgrundverordnung geschaffen werden."

Neues von PRO RETINA Deutschland e.V.

„Barrierefrei – und jeder weiß, wo es lang geht!“ -zum Download: http://www.pro-retina.de/media/dateien/21/ea_barrierefrei-pr2016.pdf

 

Pressemitteilung der DvfR

 

Heidelberg, 29. März 2021

 

Zurück in den Job, aber nachhaltig! Teilhabekonzepte nach schweren Erkrankungen

Online-Fachtagung am 26./27. April 2021

 Viele Menschen, die nach einer längeren krankheitsbedingten Unterbrechung wieder arbeiten möchten, stehen vor besonderen, systembedingten Herausforderungen. Wie eine nachhaltige Rückkehr ins Arbeitsleben mit Blick auf die spezifischen Bedarfslagen im Spannungsfeld sozialrechtlicher, arbeitsrechtlicher, medizinischer und lebensweltlicher Fragen gestaltet werden kann, ist Thema einer interdisziplinären Online-Fachtagung. Veranstalter sind die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und mit ihr kooperierende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Projekt „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021“.

 

Die ursprünglich für das Frühjahr 2020 geplante und nun pandemiebedingt digital nachgeholte Fachtagung richtet sich an Aktive in der Praxis, die an Wiedereingliederungsprozessen von schwer erkrankten Menschen beteiligt sind, an die damit befassten Wissenschaften, sowie an die betroffenen Menschen und ihre Organisationen selbst. Ihnen bietet sich am 26./27. April 2021 die Möglichkeit zum interdisziplinären Austausch und zur Vernetzung. Einleitende Vorträge beleuchten insbesondere die empirische Erforschung des Eingliederungsmanagements bei langfristigen Erkrankungen, wie Krebs, psychischen Beeinträchtigungen oder nach einem Schlaganfall, sowie relevante Leistungen zur Teilhabe und deren Koordination durch die beteiligten Akteurinnen und Akteure. „Basis einer nachhaltigen Wiedereingliederung nach langer Arbeitsunfähigkeit sind Maßnahmen, die sehr genau auf die persönlichen Ressourcen und Grenzen abgestimmt sind und eine individuelle Gestaltung des Arbeitskontextes ermöglichen“, erklärt Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der DVfR.

 In vier Workshops soll es um folgende Schwerpunktthemen gehen: Grad der Behinderung, Heilungsbewährung und Schwerbehindertenschutz Rückkehr und Verbleib im Arbeitsleben von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Soziale Sicherung bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Stufenweise Wiedereingliederung

Die Teilnehmenden sind eingeladen, sich bereits im Vorfeld an einer interaktiven öffentlichen Online-Diskussion zu den Themen der Fachtagung zu beteiligen.

 Das Forum unter https://fma.reha-recht.de steht bereits ab 14. April 2021 zur Verfügung und bleibt rund um die Fachtagung geöffnet.

 Weitere Informationen finden Sie unter https://www.reha-recht.de/monitoring/

Über das Projekt Mit dem Projekt „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021“ unterstützt die DVfR gemeinsam mit ihren Kooperationspartnerinnen und -partnern an der Humboldt-Universität zu Berlin, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Universität Kassel sowie am Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) den aktuellen Reformprozess des Rehabilitations- und Teilhaberechts mit besonderem Fokus auf der Teilhabe am Arbeitsleben. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert.

Über die DVfR Die DVfR ist die einzige Vereinigung in Deutschland, in der die Akteure im Bereich Rehabilitation und Teilhabe gleichberechtigt zusammenwirken: Selbsthilfe- und Sozialverbände, Sozialleistungsträger, Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, Reha-Experten sowie Berufs- und Fachverbände. Die Mitglieder der DVfR und ihre Partner in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft engagieren sich gemeinsam in einem interdisziplinären und sektorenübergreifenden, konsensorientierten Diskurs zur Weiterentwicklung von Rehabilitation und selbstbestimmter Teilhabe. Über Reha-Recht.de Das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht unter www.reha-recht.de dient als Plattform für die Verbreitung der nicht hinreichend bekannten, zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz geänderten Rechtsnormen v. a. des SGB IX. Hierzu werden die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis sowie Gesetzgebungsprozesse analysiert, diskutiert und kommentiert. Der juristischen Fachöffentlichkeit und Akteuren in Betrieben, Institutionen und Verbänden steht damit ein Forum für den interdisziplinären Austausch zu Rechtsfragen zur Verfügung. Ziel ist es, die Anwendung und Weiterentwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts zu unterstützen. Kontakt Kirsten Westphal Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) Tel.: 0 62 21 / 18 79 01-22 | E-Mail: k.westphal@dvfr.de

 

Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes

 

Einheitliche Maßgaben für Hausbesuch beschlossen Der MDS hat bundesweit einheitliche Maßgaben für die Pflegebegutachtungen während der Covid-19-Pandemie beschlossen. In diesen ist geregelt, unter welchen Schutz- und Hygienemaßnahmen die persönliche Pflegebegutachtung erfolgt und in welchen Ausnahmefällen darauf verzichtet werden kann. Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit ist grundsätzlich durch eine umfassende persönliche Befunderhebung im Wohnbereich des Versicherten vorzunehmen. Dabei können die Medizinischen Dienste individuelle Empfehlungen zu Hilfsmitteln, Rehabilitationsbedarf und zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen geben. "Der persönliche Hausbesuch ist und bleibt das beste Verfahren in der Begutachtung. Die Medizinischen Dienste halten strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen ein, um den Infektionsschutz der besonders verletzlichen pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen. Dazu gehören regelmäßige Testungen der Gutachterinnen und Gutachter, das Tragen von FFP2-Masken und das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln", sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. In den Maßgaben sind zudem Fallkonstellationen beschrieben, in denen aus besonderen Gründen bei der Pflegebegutachtung auf die persönliche Befunderhebung im Wohnbereich des Versicherten verzichtet werden kann. Dies ist nur dann möglich, wenn dies im Einzelfall zur Verhinderung eines besonders hohen Risikos einer Ansteckung mit dem Sars-CoV-2-Virus zwingend erforderlich ist. In diesen Ausnahmefällen kann die Pflegebegutachtung anhand vorliegender Unterlagen und als strukturiertes Telefoninterview erfolgen. Die Maßgaben werden mit umfassenden strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen begleitet. Die Medizinischen Dienste verfahren nach einem auf die Pandemielage im jeweiligen Bundesland abgestimmten Hygienekonzept. Orientierung hierfür ist das auf Bundesebene erstellte, umfassende Hygienekonzept der MDK-Gemeinschaft. Die "Bundesweite einheitliche Maßgaben des MDS für Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Covid-19-Pandemie nach § 147 Abs.1 Satz 3 SGB XI" haben die Medizinischen Dienste im Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband entwickelt und mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem PKV-Verband abgestimmt. Sie gelten für die Medizinischen Dienste der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und den Medizinischen Dienst der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen (Medic-proof). Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK)begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen zudem Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch.

 

Deutsches Institut für Menschenrechte

Stellungnahme: Zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der der Richtlinie (EU) 2019/ 882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

 

 vorhandenen Spielräume des deutschen Gesetzgebers sollten genutzt und im Sinne der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands ausgefüllt werden. In einer Stellungnahme empfiehlt die Monitoring-Stelle die Ausweitung des Anwendungsbereichs unter anderem auf Gesundheitsdienstleistungen, Dienstleistungen im Bildungsbereich und auf Haushaltsgeräte. Außerdem empfiehlt die Monitoring-Stelle, den kollektiven Rechtsschutz zu verbessern sowie eine Schlichtungsstelle einzurichten, damit Verbraucher*innen die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen schnell und einfach durchzusetzen können. Im Sinne der Durchsetzung von Barrierefreiheit bietet sich die Einrichtung einer bundesweiten Marktüberwachung an um einheitliche Entscheidungen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich die Festsetzung von wirksamen Sanktionen für die Marktakteure, die die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen missachten.  

Weitere Informationen:

Stellungnahme: Zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/ 882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

 

REHADAT-Adressen:

 Köln, 16. März 2021

 

Ansprechstellen und Dienstleister finden zu Behinderung und beruflicher Teilhabe

 

Das Portal REHADAT-Adressen wurde überarbeitet und ist nun online: in neuem Layout, mit erweiterten Inhalten und für mobile Endgeräte optimiert. Nutzerinnen und Nutzer finden nach Themen sortiert über 13.000 Dienstleister, Organisationen, Beratungsstellen, Rehabilitations- und Bildungseinrichtungen sowie Anbieter inklusiver Beschäftigungsmöglichkeiten.

 Neben den Adress- und Kontaktdaten wird über die Aufgaben und Angebote der jeweiligen Stelle informiert.

 Zu jeder Adressgruppe erhalten Nutzerinnen und Nutzer inhaltlich passende Angaben aus den anderen REHADAT-Portalen, beispielsweise Literatur, Fallbeispiele und Forschungsprojekte. Neu im Portal ist der Punkt „Anlaufstellen“: Aufgeführt wird eine Auswahl der wichtigsten Erstanlaufstellen rund um Behinderung, Schwerbehinderung und Rehabilitation.

Die genannten Organisationen und Stellen spielen eine besondere Rolle bei der Beratung zu Fragen der sozialen und beruflichen Teilhabe oder besitzen eine Lotsenfunktion im Behinderten- und Sozialrechtssystem.

Als weiterer neuer Service wurden die Angaben zu den Inklusionsbetrieben ausgebaut: Neben den Adressen und einer komfortablen Branchensuche bietet die Rubrik ausführliche Informationen zum Auftrag, zu Zielgruppen und zur Gründung von Inklusionsbetrieben.

„Viele Stellen unterstützen Menschen mit Behinderung und Betriebe bei der beruflichen Teilhabe. REHADAT-Adressen bildet umfassend die aktuelle Beratungs- und Inklusionsstruktur in Deutschland ab“ so Projektleiterin Andrea Kurtenacker.

Hier können Sie das Portal aufrufen: www.rehadat-adressen.de Kontakt: Heike Knaak, Tel.: 0221 4981-814, E-Mail: knaak@iwkoeln.de

 

 Über REHADAT: REHADAT ist das zentrale, unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Informationen richten sich an Betroffene und alle, die sich für ihre berufliche Teilhabe einsetzen. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds.

Kinderbetreuung bei Schul- und Kitaschließungen

Wer seine Kinder pandemiebedingt zu Hause betreut, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Kitas und Schulen zurzeit nur eingeschränkt geöffnet oder haben auf Distanzlernen von zu Hause aus umgestellt. Das stellt viele berufstätige Eltern vor große Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und ein Gesetz zur Ausweitung der Kinderkrankentage auf den Weg gebracht. Privat versicherte Eltern und Selbstständige können weiterhin Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz in Anspruch nehmen, wenn sie ihre Kinder zu Hause betreuen müssen.


Quelle: BMFSJ

Zusätzliche Kinderkranken-tage bei Betreuung zu Hause

Im Jahr 2021 sollen jedem Elternteil 20 statt wie bisher 10 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung stehen, für Alleinerziehende 40 statt bisher 20 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage.

Neu ist zudem, dass ein Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut werden muss, weil Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege behördlich geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Auch wenn die Behörden den Zugang nur eingeschränkt haben oder empfehlen ein mögliches Betreuungsangebot nicht wahrzunehmen, können Kinderkrankentage genutzt werden. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Voraussetzungen sind, dass:

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,

• keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Bei Krankheit des Kindes muss der Krankenkasse ein ärztliches Attest vorgelegt werden, bei Arbeitsausfall aufgrund von Kinderbetreuung wird eine Bescheinigung der Schule oder Einrichtung der Kindertagesbetreuung benötigt.

Die Regelung soll nach der Unterzeichnung des Gesetzes von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft treten. Weitere Informationen enthalten die Fragen und Antworten zu den Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld.

Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das Bundesfamilienministerium im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt.

Quelle: BMFSJ

Mitgliederinfo Dezember 2020

Inklusion von Menschen mit Behinderungen und digitale Bildung

Die Covid-19-Pandemie hat die Bedeutung der Digitalisierung für die Bildung besonders deutlich gemacht. Daher ist es wichtig, dass alle Menschen die Möglichkeiten der neuen Methoden und Techniken nutzen können – auch wenn sie geistig oder körperlich eingeschränkt sind.

 Vor diesem Hintergrund bündelt eine neue Übersicht des Deutschen Bildungsservers nun die online verfügbaren Informationen zu Inklusion und digitaler Bildung. Anlass ist zudem, dass die Vereinten Nationen am 3. Dezember jedes Jahr an die Rechte von Menschen mit Behinderungen erinnern.

Einen Schwerpunkt der neuen Übersicht bilden Initiativen, die sich mit dem Thema befassen. So wird zum Beispiel das entsprechende Informationsangebot der Aktion Mensch vorgestellt. Dort kann man unter anderem nachlesen, wie Tablets und Apps Kinder mit Behinderungen beim Lernen unterstützen können. Die Zusammenstellung des Deutschen Bildungsservers verlinkt zudem auf die Förderrichtlinie „Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie auf die Informationsstelle Open Educational Resources (OERinfo). Diese zeigt beispielsweise auf, wie offene und lizenzfreie Bildungsmedien für inklusiven Unterricht genutzt und an individuelle Bedarfe angepasst werden können.

Die Informationssammlung des Deutschen Bildungsservers geht auch auf viele Forschungsarbeiten und Studien zur digitalen Teilhabe ein. So hat etwa das Meinungsforschungsinstitut forsa Lehrkräfte nach ihren Einstellungen zur Inklusion und ihren diesbezüglichen Erfahrungen befragt. In einem anderen Projekt entwickeln die Universitäten Duisburg-Essen und Siegen gemeinsam mit Lehrkräften und Studierenden digitale Lernumgebungen für einen inklusiven Unterricht. Die Übersicht verweist außerdem auf die rechtlichen Grundlagen zur Inklusion und auf Beispiele, wie Hochschulen im europäischen Ausland den Zugang behinderter Menschen sicherstellen. Nicht zuletzt erfahren Interessierte, worauf es in der Weiterbildung ankommt, um E-Learning barrierefrei umzusetzen.

Hier finden Sie die Übersicht „Inklusion und digitale Bildung. Synergien von digitaler Bildung und Inklusion behinderter Menschen“ des Deutschen Bildungsservers.